Heute Morgen hat das Kantonsarztamt (KAZA) in Absprache mit der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) die nachfolgend aufgeführten Massnahmen beschlossen:
Diese Massnahmen gelten aus medizinischen Gründen ab Dienstag, 27. Oktober 2020 und bis auf Weiteres.
Da der Sachaufwand für die Volksschule von den Gemeinden finanziert werden muss, obliegt diesen auch die Finanzierung der erforderlichen Schutzmasken.
Schul- und Tagesschulleitung
- In Schulen, Tagesschulen und Musikschulen gilt auf dem gesamten Gelände und im Schulhaus für alle Erwachsenen auf allen Stufen Maskenpflicht, auch während des Unterrichts.
- Auf der Sekundarstufe I gilt die Maskenpflicht auch für Schülerinnen und Schüler, ebenfalls auf dem gesamten Gelände und im Schulhaus und während des Unterrichts.
Diese Massnahmen gelten aus medizinischen Gründen ab Dienstag, 27. Oktober 2020 und bis auf Weiteres.
Da der Sachaufwand für die Volksschule von den Gemeinden finanziert werden muss, obliegt diesen auch die Finanzierung der erforderlichen Schutzmasken.
Schul- und Tagesschulleitung