In ihrem Elternschreiben vom 26. Februar äussert sich die Gemeinde Köniz zu den von der kantonalen Bildungs- und Kulturdirektion angeordneten und per sofort gültigen, leichten Lockerungen der Schutzmassnahmen, sowie zum Entscheid, auf Massentest an Schulen zu verzichten.
Die Lockerungen beinhalten die folgenden drei Punkte:
Der letzte Punkt fand in das Elternschreiben der Gemeinde keinen Eingang, da es sich um eine an die Betreuungs- und Lehrpersonen adressierte, operative Umsetzungsmassnahme handelt. Das Schreiben finden Sie hier:
>>> Informationen für die Eltern der Könizer Schulen (26.02.2021, PDF, 31KB)
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Schul- und Tagesschulleitung Spiegel
Die Lockerungen beinhalten die folgenden drei Punkte:
- Beim Sportunterricht im Freien muss keine Maske getragen werden, wenn der Abstand eingehalten wird (gilt für alle Stufen).
- Das Singen (auch Chorsingen) ist erlaubt (ab der 5. Klasse der Primarstufe und auf der Sekundarstufe I mit Maske).
- Die Durchführung von Exkursionen im Klassenverband (z.B. Museumsbesuch) ist möglich.
Der letzte Punkt fand in das Elternschreiben der Gemeinde keinen Eingang, da es sich um eine an die Betreuungs- und Lehrpersonen adressierte, operative Umsetzungsmassnahme handelt. Das Schreiben finden Sie hier:
>>> Informationen für die Eltern der Könizer Schulen (26.02.2021, PDF, 31KB)
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Schul- und Tagesschulleitung Spiegel