«Sind weder Radweg noch Radstreifen vorhanden, so dürfen Kinder bis 12 Jahre auf Fusswegen und Trottoirs Rad fahren. Sie müssen ihre Geschwindigkeit und Fahrweise den Umständen anpassen. Insbesondere müssen sie auf die Fussgänger Rücksicht nehmen und diesen den Vortritt gewähren» (Art 41 Abs 4 VRV)
Was dies in der Praxis genau bedeutet, entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben der Kantonspolizei: