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![]() Die Eltern sind durch das Bildungsreglement der Gemeinde zur Elternmitwirkung verpflichtet. An der Schule Spiegel wird von den Eltern einer Schulklasse eine Elternvertretung (teilweise mit Stellvertretung) gewählt. Sie bilden den Elternrat.
Die ElternvertreterInnen sind neben den Lehrpersonen Anlaufstelle für Anliegen der Eltern, stellen das Bindeglied zum Elternrat dar und unterbreiten dort die Anliegen und Anträge der Eltern. Sie informieren zudem über die im Elternrat behandelten Themen und gefassten Beschlüsse. Sie unterstützen die Schule Spiegel in diversen Arbeitsgruppen sowie die Lehrpersonen bei der Organisation und Durchführung von Elternanlässen. Der Elternrat bespricht Angelegenheiten, welche die ganze Schule betreffen und ist in regelmässigem Kontakt mit der Schulleitung und der Schulkommission. In strategischen Fragen ist der Elternrat Vernehmlassungspartner der Schulkommission. Das direkte Gespräch zwischen Lehrpersonen und Eltern eines Kindes ist von der organisierten Elternmitwirkung in keiner Weise tangiert.
Führungsteam
Elternrat Schuljahr 2023/24
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er_protokoll_vorlage_2023-24.docxSitzungstermine Elternrat
Der Elternrat trifft sich viermal jährlich in der Aula. Das Sitzungsprotokoll wird nach einem fixen Turnus geführt. Dazu steht der jeweils zuständigen Klasse eine Protokollvorlage zur Verfügung. FAQ
Mit dem "Leitfaden Elternrat" bieten wir interessierten Eltern einen kurzen Einstieg in Sinn, Zweck und Aufgaben des Elternrats der Schule Spiegel. |