Diebstahl und Vandalismus
Es besteht kein Versicherungsschutz. Bei Vorfällen mit bekannter Täterschaft sind die Eltern für entstandene Schäden verantwortlich und haften dafür.
Unfall
Mit dem Krankenversicherungsgesetz vom 1.1.1996 ist die ganze Bevölkerung über die persönliche Krankenkasse auch gegen Unfall versichert. Die Schulgemeinde hat deshalb keine Unfallversicherung für die Kinder in Kindergärten und Schulen. Unfälle müssen durch die Eltern der persönlichen Krankenkasse der Kinder gemeldet werden.
Sollten für die Begleichung von Kosten eines Unfalls Probleme mit Ihrer Krankenkasse entstehen, so wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.
Haftung bei Kindertransporten mit Privatfahrzeugen
Es gelten uneingeschränkt die entsprechenden nationalen Gesetze. Das heisst: Die Fahrzeughalter und Fahrzeugführer tragen die Verantwortung.
Es besteht kein Versicherungsschutz. Bei Vorfällen mit bekannter Täterschaft sind die Eltern für entstandene Schäden verantwortlich und haften dafür.
Unfall
Mit dem Krankenversicherungsgesetz vom 1.1.1996 ist die ganze Bevölkerung über die persönliche Krankenkasse auch gegen Unfall versichert. Die Schulgemeinde hat deshalb keine Unfallversicherung für die Kinder in Kindergärten und Schulen. Unfälle müssen durch die Eltern der persönlichen Krankenkasse der Kinder gemeldet werden.
Sollten für die Begleichung von Kosten eines Unfalls Probleme mit Ihrer Krankenkasse entstehen, so wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.
Haftung bei Kindertransporten mit Privatfahrzeugen
Es gelten uneingeschränkt die entsprechenden nationalen Gesetze. Das heisst: Die Fahrzeughalter und Fahrzeugführer tragen die Verantwortung.