Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I
Im 6. Schuljahr durchlaufen die Kinder mit ihren Eltern/Erziehungsberechtigten ein kantonales Übertrittsverfahren, in dem über die Einstufung für das 7. Schuljahr entschieden wird.
Ab der 7. Klasse werden alle Kinder der Stammklasse in den Kernfächern gemeinsam unterrichtet. Unterschiedlichen Begabungen und Interessen wird mittels differenzierter Unterrichtsformen Rechnung getragen. Neben den fachlichen Aspekten werden die sozialen Kompetenzen gefördert , z.B. die Zusammenarbeit, die gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme sowie der Umgang mit Stärken und Schwächen.
In den Niveaufächern (Deutsch, Französisch, Mathematik) werden die Kinder gemäss den Resultaten aus dem Übertrittsverfahren der 6. Klasse in dasjenige Leistungsniveau eingestuft, in dem sie am besten gefördert werden können.
Die Ersteinstufung in die Niveaufächer ist mit dem kantonalen Übertrittsverfahren aus der Primarstufe in die Sekundarstufe I geregelt. Die Schulstruktur der Schule Spiegel lässt es zu, dass ein Kind nicht in allen Niveaufächern derselben Niveaustufe angehört. Dies kommt allen unterschiedlich Begabten zugute; sie können in jenen Niveaufächern nach erhöhten Anforderungen arbeiten, für die sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen.
Für Eltern und Erziehungsberechtigte, deren Kind in mindestens zwei der drei Niveaufächer in das Niveau sS eingeteilt wird, besteht die Möglichkeit der freien Schulwahl zwischen der Schule Spiegel und einer speziellen Sekundarklasse der Schule Lerbermatt.
Spätere Einstufungen, z.B. nach einem Wohnortswechsel, werden individuell nach Gesprächen mit den Eltern/Erziehungsberechtigten vorgenommen.
Umstufungen erfolgen in der Regel am Ende eines Semesters, unter Umständen auch zu anderen Zeitpunkten. Vor der definitiven Umstufung in ein höheres Niveau erfolgt in jedem Fall ein Schnuppern. Diese Durchlässigkeit trägt entwicklungsbedingten Leistungsschwankungen Rechnung , damit das einzelne Kind nicht über eine lange Zeitspanne überfordert oder unterfordert ist.
Im 6. Schuljahr durchlaufen die Kinder mit ihren Eltern/Erziehungsberechtigten ein kantonales Übertrittsverfahren, in dem über die Einstufung für das 7. Schuljahr entschieden wird.
Ab der 7. Klasse werden alle Kinder der Stammklasse in den Kernfächern gemeinsam unterrichtet. Unterschiedlichen Begabungen und Interessen wird mittels differenzierter Unterrichtsformen Rechnung getragen. Neben den fachlichen Aspekten werden die sozialen Kompetenzen gefördert , z.B. die Zusammenarbeit, die gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme sowie der Umgang mit Stärken und Schwächen.
In den Niveaufächern (Deutsch, Französisch, Mathematik) werden die Kinder gemäss den Resultaten aus dem Übertrittsverfahren der 6. Klasse in dasjenige Leistungsniveau eingestuft, in dem sie am besten gefördert werden können.
Die Ersteinstufung in die Niveaufächer ist mit dem kantonalen Übertrittsverfahren aus der Primarstufe in die Sekundarstufe I geregelt. Die Schulstruktur der Schule Spiegel lässt es zu, dass ein Kind nicht in allen Niveaufächern derselben Niveaustufe angehört. Dies kommt allen unterschiedlich Begabten zugute; sie können in jenen Niveaufächern nach erhöhten Anforderungen arbeiten, für die sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen.
Für Eltern und Erziehungsberechtigte, deren Kind in mindestens zwei der drei Niveaufächer in das Niveau sS eingeteilt wird, besteht die Möglichkeit der freien Schulwahl zwischen der Schule Spiegel und einer speziellen Sekundarklasse der Schule Lerbermatt.
Spätere Einstufungen, z.B. nach einem Wohnortswechsel, werden individuell nach Gesprächen mit den Eltern/Erziehungsberechtigten vorgenommen.
Umstufungen erfolgen in der Regel am Ende eines Semesters, unter Umständen auch zu anderen Zeitpunkten. Vor der definitiven Umstufung in ein höheres Niveau erfolgt in jedem Fall ein Schnuppern. Diese Durchlässigkeit trägt entwicklungsbedingten Leistungsschwankungen Rechnung , damit das einzelne Kind nicht über eine lange Zeitspanne überfordert oder unterfordert ist.