Gemeinde Köniz | Leichte Lockerung der Massnahmen, keine generellen Massentests an Schulen27/2/2021 In ihrem Elternschreiben vom 26. Februar äussert sich die Gemeinde Köniz zu den von der kantonalen Bildungs- und Kulturdirektion angeordneten und per sofort gültigen, leichten Lockerungen der Schutzmassnahmen, sowie zum Entscheid, auf Massentest an Schulen zu verzichten.
Die Lockerungen beinhalten die folgenden drei Punkte:
Der letzte Punkt fand in das Elternschreiben der Gemeinde keinen Eingang, da es sich um eine an die Betreuungs- und Lehrpersonen adressierte, operative Umsetzungsmassnahme handelt. Das Schreiben finden Sie hier: >>> Informationen für die Eltern der Könizer Schulen (26.02.2021, PDF, 31KB) Wir bitten um Kenntnisnahme. Schul- und Tagesschulleitung Spiegel
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Seit einiger Zeit treten auch im Kanton Bern die ansteckenderen Coronavirus-Varianten auf. Deshalb hat die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) zusammen mit der Arbeitsgruppe Covid-19 (mit Vertretungen aus Politik, Gemeinden, Berufsverbänden und der PHBern) in den letzten Wochen die Situation analysiert und eine Anpassung der kantonalen COVID-Verordnung erarbeitet. Diese Verordnungsanpassung hat zum Ziel, den Schutz in den Schulen zu verstärken. Deshalb wird die Maskenpflicht auf das 5. und 6. Schuljahr ausgeweitet. Die neue Massnahme gilt ab Mittwoch, 10. Februar 2021.
Zu Ihrer Information hat die Abteilung Bildung, soziale Einrichtungen und Sport der Gemeinde Köniz ein Elternschreiben verfasst. >>> 20210208 Neue Massnahme ab Mittwoch 10. Februar 2021 (PDF, 22KB) Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme. Schul- und Tagesschulleitung |