Die Kantonspolizei Bern informiert über eine wichtige Änderung im Strassenverkehrsgesetz per 1. Januar 2021: Neu sieht die Verkehrsregelverordnung (VRV) vor, dass Kinder bis 12 Jahre mit dem Fahrrad auf Fusswegen und Trottoirs fahren dürfen.:
«Sind weder Radweg noch Radstreifen vorhanden, so dürfen Kinder bis 12 Jahre auf Fusswegen und Trottoirs Rad fahren. Sie müssen ihre Geschwindigkeit und Fahrweise den Umständen anpassen. Insbesondere müssen sie auf die Fussgänger Rücksicht nehmen und diesen den Vortritt gewähren» (Art 41 Abs 4 VRV) Was dies in der Praxis genau bedeutet, entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben der Kantonspolizei: |
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September 2024
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